Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definitionen
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachfolgenden Begriffe in der nachstehenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder sich aus dem Zusammenhang etwas anderes ergibt:
- DarkPark: der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: DarkPark BV, mit Sitz an der Wateringsevest 7C, 2611 AV Delft, eingetragen bei der Kamer van Koophandel unter der KvK-Nummer 65571657;
- Vertrag: der Vertrag zwischen DarkPark und dem Kunden;
- Kunde: die natürliche oder juristische Person, die mit DarkPark einen Vertrag schließt;
- Teilnehmer: die natürliche Person, die am Spiel teilnimmt, beziehungsweise die natürliche Person, zu deren Gunsten der Kunde den Vertrag mit DarkPark geschlossen hat;
- Spiel: das von DarkPark veranstaltete Spiel, bei dem Teilnehmer als Team in einem Raum eingeschlossen werden, um anschließend zu versuchen, durch das Lösen von Rätseln innerhalb einer Stunde zu entkommen, oder aber das Spiel, das von DarkPark an eine vom Kunden angegebene Adresse versandt wird und bei dem Teilnehmer zu Hause oder an einem anderen selbst gewählten Ort ohne Betreuung durch DarkPark ein Escape-Room-Erlebnis haben können;
- Escape Room: der Raum, in dem das Spiel stattfindet;
- Home Adventure: die von DarkPark geschaffenen Spiele, die an den Kunden versandt werden;
- Website: die Website www.darkpark.com, die von DarkPark betrieben wird und auf der der Kunde eine Buchung vornehmen kann.
2. Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag zwischen DarkPark und dem Kunden sowie für jede Teilnahme des Teilnehmers am Spiel.
- Abweichende Bedingungen sind nur insoweit Bestandteil des Vertrags, als sie ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail vereinbart wurden.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. Die nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen werden von DarkPark ersetzt, wobei Zweck und Tragweite der ursprünglichen Bestimmung(en) so weit wie möglich berücksichtigt werden.
- DarkPark ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Anwendbar ist stets die Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags galt, es sei denn, der Kunde hat nach dem Zustandekommen des Vertrags der neuen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt.
- Verlangt DarkPark nicht stets die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht anwendbar sind oder dass DarkPark in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die genaue Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.
3. Angebot, Offerten und Preise
- Alle Angebote und Offerten sind freibleibend.
- Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für künftige Verträge.
- Weicht die Annahme (in untergeordneten Punkten) von dem in der Offerte enthaltenen Angebot ab, so ist DarkPark daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme zustande.
- Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet DarkPark nicht zur Erbringung eines Teils des Vertrags gegen einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises.
- Offensichtliche Fehler oder Irrtümer in Veröffentlichungen, Verträgen, E-Mails und Offerten oder auf der Website binden DarkPark nicht.
- DarkPark ist berechtigt, seine Preise von Zeit zu Zeit anzupassen.
4. Zustandekommen des Vertrags
- Der Vertrag kommt zustande, nachdem:
- der Kunde der Offerte von DarkPark zugestimmt hat; oder
- der Kunde den Buchungsvorgang über die Website erfolgreich durchlaufen hat; oder
- der Kunde eine Bestellung im Webshop aufgegeben hat; oder
- der Kunde auf andere Weise, beispielsweise per E-Mail oder durch das Ausfüllen eines Anmeldeformulars, dem Angebot von DarkPark ausdrücklich zugestimmt hat.
- Über die Website kann der Vertrag erst zustande kommen, nachdem der Kunde während des Buchungsvorgangs angeklickt hat, dass er diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt.
- Nachdem der Vertrag über die Website zustande gekommen ist, sendet DarkPark dem Kunden unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail.
- Hat der Kunde keine Bestätigungs-E-Mail von DarkPark erhalten oder gibt die Bestätigungs-E-Mail die Buchung des Kunden nicht korrekt wieder, so hat sich der Kunde so bald wie möglich mit DarkPark in Verbindung zu setzen.
- Aufgrund der gesetzlichen Ausnahme findet das Widerrufsrecht keine Anwendung.
5. Stornierung und Verschiebung eines Termins
- Der Kunde kann den Vertrag bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenlos stornieren.
- Die Stornierung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
- Sind die Teilnehmer an dem Datum, für das der Kunde den Escape Room gebucht hat, nicht anwesend, oder ist an diesem Datum nur 1 Person anwesend, so bleibt die vereinbarte Vergütung in voller Höhe geschuldet, und etwaige bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet.
- Möchte der Kunde die Buchung innerhalb von 48 Stunden vor dem gebuchten Termin verschieben, so berechnet DarkPark hierfür Umbuchungskosten in Höhe von 35 €.
- Eine Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem gebuchten Termin ist über den Kundenservice möglich. DarkPark stellt dann Servicekosten in Höhe von 35 € in Rechnung und zahlt den restlichen Betrag zurück.
6. Zahlung
- Der über die Website zustande gekommene Vertrag kann auf folgende Weise bezahlt werden:
- per iDEAL;
- per Kreditkarte;
- per Bancontact;
- per PayPal.
- Ist es dem Kunden nicht gelungen, auf eine der oben genannten Weisen zu bezahlen, so wird der Kunde gebeten, den Rechnungsbetrag selbst auf das Bankkonto von DarkPark zu überweisen.
- Auf Anfrage kann ein Kunde, der ein Unternehmen ist, auf Rechnung bezahlen. Der Kunde hat die von DarkPark erhaltenen Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu bezahlen.
- Der Rechnungsbetrag muss in jedem Fall vor dem Datum, für das der Kunde den Escape Room gebucht hat, bei DarkPark eingegangen sein. Solange DarkPark den gesamten Rechnungsbetrag vom Kunden nicht erhalten hat, ist DarkPark berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und den Teilnehmern den Zutritt zum Escape Room zu verweigern. Aus einer Buchung können erst dann Rechte abgeleitet werden, wenn DarkPark die Zahlung des Kunden erhalten hat.
- Ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum keine Zahlung erfolgt, so schuldet der Kunde Zinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen (bei einem Verbraucher) beziehungsweise Handelszinsen (bei einem Nicht-Verbraucher). Sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die DarkPark im Rahmen einer zurechenbaren Pflichtverletzung des Kunden entstehen, sind DarkPark vom Kunden als Schaden wegen dieser Pflichtverletzung zu ersetzen. Ist der Kunde ein Verbraucher, so werden die außergerichtlichen Inkassokosten gemäß der Wet Incassokosten festgesetzt.
- Vom Kunden geleistete Zahlungen dienen stets zunächst der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und sodann der Begleichung der fälligen Rechnungen, die am längsten offenstehen, selbst wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
- Im Falle der Liquidation, der Insolvenz, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Kunden sind die Forderungen von DarkPark gegen den Kunden sofort fällig.
7. Ausführung des Vertrags
- DarkPark führt die Arbeiten im Rahmen des Vertrags nach bestem Ermessen, Sachverstand und Vermögen aus.
- DarkPark bestimmt, auf welche Weise und durch welche Personen der Vertrag ausgeführt wird.
8. Pflichten des Kunden und der Teilnehmer
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich auf Teilnehmer beziehen, einhalten.
- Alle Teilnehmer müssen mindestens 15 Minuten vor dem vereinbarten Zeitpunkt an dem Standort anwesend sein, an dem sich der Escape Room befindet.
- Um am Spiel teilnehmen zu können, müssen mindestens 2 Teilnehmer anwesend sein. Für jeden Escape Room sind die Höchstzahl der Teilnehmer sowie die Mindestaltersgrenze für den Zutritt zum Escape Room angegeben. Es ist nicht gestattet, mit mehr als der angegebenen Höchstzahl an Teilnehmern am Spiel teilzunehmen. Wird dies nicht eingehalten, so ist DarkPark berechtigt, Teilnehmern den Zutritt zum Escape Room zu verweigern.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von DarkPark erteilten Anweisungen und Sicherheitsvorschriften sowie das Reglement von DarkPark einzuhalten.
- Der Teilnehmer hat die Teilnahme am Spiel bei Schmerzen oder Krankheit abzubrechen.
- Das Spiel ist nicht geeignet für Personen, die klaustrophobisch sind oder unter Panikattacken leiden. Hält sich der Teilnehmer für die Teilnahme am Spiel nicht geeignet, so hat er dies DarkPark sofort mitzuteilen und nicht am Spiel teilzunehmen.
- Der Teilnehmer nimmt freiwillig am Spiel teil.
- Es ist nicht gestattet, während der Teilnahme am Spiel unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu stehen.
- Das Rauchen im Escape Room ist nicht gestattet.
- DarkPark ist befugt, Teilnehmern, die zu spät kommen, die das Mindestalter für den Escape Room nicht erreichen, die sich während des Spiels ungebührlich verhalten, die sich aggressiv verhalten, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, die die (Sicherheits-)Anweisungen oder das Reglement von DarkPark nicht befolgen oder die den Escape Room oder die sonstigen zur Verfügung gestellten Gegenstände zweckwidrig nutzen, den Zutritt zum Escape Room zu verwehren. Liegt eine der in diesem Artikel beschriebenen Situationen vor, so ist DarkPark außerdem berechtigt, das Spiel zu beenden. Wird einem oder mehreren Teilnehmern der Zutritt verwehrt und/oder wird das Spiel von DarkPark beendet, so bleibt die Vergütung für die Teilnahme am Spiel in diesen Fällen in voller Höhe geschuldet, unbeschadet des Rechts von DarkPark auf Ersatz eines etwaigen Schadens.
- Der Teilnehmer hat mit den zur Verfügung gestellten Gegenständen sorgfältig umzugehen. Schäden an den zur Verfügung gestellten Gegenständen, die durch Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit des Teilnehmers verursacht werden, werden dem Kunden oder dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Alle Teilnehmer haben nach Bezahlung der Buchung das Recht, die Escape Rooms nach Vereinbarung vor dem gebuchten Termin unter Begleitung auf gefährliche oder unerwartete Elemente zu inspizieren. Macht der Teilnehmer von diesem Recht keinen Gebrauch, so akzeptiert der Teilnehmer alle möglichen Konsequenzen, die sich aus der Teilnahme an der Aktivität ergeben können, und stellt DarkPark von jeglicher Haftung im Falle von Verletzungen, Körper- oder Sachschäden und/oder Tod frei.
- Der Teilnehmer stellt DarkPark von etwaigen Ansprüchen Dritter und/oder anderer Teilnehmer frei, die die Folge eines Handelns und/oder Unterlassens des Teilnehmers sind.
9. Haftung und Verjährung
- DarkPark kann nicht zum Ersatz eines Schadens verpflichtet werden, der eine unmittelbare oder mittelbare Folge ist von:
- einem Ereignis, das tatsächlich außerhalb seiner Macht liegt und daher nicht seinem Tun und/oder Unterlassen zugerechnet werden kann, wie unter anderem in Artikel 10 beschrieben;
- einer Handlung oder Unterlassung des Kunden oder des Teilnehmers.
- DarkPark haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass DarkPark von unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist, die der Kunde oder der Teilnehmer gemacht hat.
- Der Teilnehmer haftet persönlich für alle Schäden, die er sich selbst oder Dritten während des Spiels zufügt. DarkPark kann niemals haftbar gemacht werden für etwaige Blessuren, Verwundungen, Knochenbrüche, sonstige körperliche Verletzungen, Schäden infolge von Tod oder seelische Verletzungen, die während des Spiels oder während des Aufenthalts im Escape Room oder in einem anderen Raum von DarkPark entstanden sind, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Haftung auf Seiten von DarkPark vor, die nicht ausgeschlossen werden kann. Die Teilnahme am Spiel erfolgt vollständig auf eigene Gefahr.
- Der Teilnehmer hat sich jederzeit gemäß den Anweisungen, Verhaltens- und Sicherheitsregeln, die von DarkPark erteilt werden, und dem Reglement von DarkPark zu verhalten. Weigert sich der Teilnehmer, diese Anweisungen oder Regeln zu befolgen, so ist der Teilnehmer für den daraus etwa entstehenden Schaden verantwortlich.
- DarkPark haftet ebenso wenig für den Verlust, die Beschädigung und/oder den Diebstahl von Kleidung oder anderem Eigentum des Teilnehmers.
- DarkPark haftet niemals für mittelbare Schäden oder Folgeschäden wie: entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, entgangene Einsparungen, Betriebsstillstand, Verzögerungsschäden, Reputationsschäden, Umweltschäden und auferlegte Bußgelder.
- Haftet DarkPark für einen Schaden, so ist diese Haftung auf höchstens den Betrag beschränkt, den die Versicherung von DarkPark im jeweiligen Fall auszahlt. Leistet der Versicherer in einem Fall keine Zahlung oder ist der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt, so ist die Haftung von DarkPark auf den Betrag beschränkt, den der Kunde DarkPark für die Teilnahme am Spiel gezahlt hat.
- Sämtliche Klagen hat der Kunde innerhalb von 1 Jahr zu erheben, wenn der Kunde mit den Arbeiten beziehungsweise dem Handeln von DarkPark nicht zufrieden ist. Handelt der Kunde nicht rechtzeitig, so verjährt der Anspruch.
- Sollte der Kunde das, wozu er gegenüber DarkPark verpflichtet ist, nicht ordnungsgemäß erfüllen, gegen das Gesetz verstoßen oder gegenüber DarkPark rechtswidrig handeln, so haftet der Kunde für alle dadurch unmittelbar oder mittelbar auf Seiten von DarkPark entstandenen Schäden.
10. Höhere Gewalt
- DarkPark ist nicht zur Erfüllung einer oder mehrerer Verpflichtungen aus dem Vertrag verpflichtet, wenn höhere Gewalt vorliegt.
- Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Virusinfektion und unbefugtes Eindringen in Computersysteme durch Dritte, Krankheit einer oder mehrerer Personen, die den Vertrag im Namen von DarkPark ausführen, Verkehrsstörung, Verkehrsunfall, Witterungseinflüsse, Naturkatastrophen, Internetstörung, Stromausfall, Brand, Diebstahl, technische Störung, behördliche Maßnahmen sowie jede andere Situation, auf die DarkPark keine (entscheidende) Kontrolle ausüben kann.
- Liegt höhere Gewalt vor, so ist DarkPark berechtigt, den Vertrag aufzulösen. In einem solchen Fall wird ein etwa bereits gezahlter Preis von DarkPark an den Kunden zurückgezahlt.
11. Auflösung
- DarkPark kann den Vertrag ohne gerichtliches Eingreifen durch schriftliche Erklärung auflösen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber DarkPark nicht erfüllt und einer ihm zugesandten Inverzugsetzung, in der ihm eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung gesetzt wird, nicht nachgekommen ist. Eine Inverzugsetzung kann unterbleiben, wenn die Erfüllung dauerhaft unmöglich ist.
- DarkPark ist befugt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich ist oder nach den Maßstäben von Redlichkeit und Billigkeit nicht länger verlangt werden kann, oder wenn anderweitig Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags vernünftigerweise nicht erwartet werden kann.
- DarkPark ist berechtigt, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung ganz oder teilweise durch schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, der Kunde seinen Betrieb eingestellt oder liquidiert hat oder ein erheblicher Teil seines Vermögens gepfändet wird.
12. Verarbeitung personenbezogener Daten
- DarkPark verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zum Datenschutz.
13. Beschwerden
- Beschwerden über die ausgeführten Arbeiten sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach dem Ereignis, auf das sich die Beschwerde bezieht, schriftlich oder per E-Mail bei DarkPark einzureichen.
- Der Kunde hat DarkPark die Möglichkeit zu geben, die Beschwerde zu prüfen. Die Tatsache, dass DarkPark eine Beschwerde prüft, bedeutet nicht, dass DarkPark anerkennt, dass die ausgeführten Arbeiten mangelhaft sind.
14. Urheberrechte und Geheimhaltungspflicht
- Die Urheberrechte an der Website, am Spiel und an allen Materialien, die Bestandteil des Spiels sind, liegen bei DarkPark. Der Kunde hat die Urheberrechte von DarkPark jederzeit zu respektieren. Handelt der Kunde den Urheberrechten von DarkPark zuwider, so haftet der Kunde für alle Schäden, die DarkPark dadurch erleidet. Als Schaden gelten unter anderem Umsatzeinbußen und Reputationsschäden.
- Die Teilnehmer haben Lösungen von Rätseln im Spiel und sonstige Spielelemente, die zum Entkommen aus dem Escape Room führen können, jederzeit geheim zu halten und weder (online) zu veröffentlichen noch auf andere Weise Dritten bekannt zu machen.
- Das Anfertigen von Foto-, Video- und/oder Tonaufnahmen während des Spiels ist nicht gestattet.
15. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Auf den Vertrag zwischen DarkPark und dem Kunden findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
- Für die Entscheidung von Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Sitz von DarkPark zuständig. Ist der Kunde ein Verbraucher, so hat er 1 Monat Zeit, nachdem DarkPark sich ihm gegenüber schriftlich auf diese Klausel berufen hat, um für die Beilegung der Streitigkeit das nach dem Gesetz zuständige Gericht zu wählen.